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Gutachten

Bei zahlreichen Anlässen ist die Vorlage eines psychologisches Gutachten erforderlich. Z.B.

bei Rechtsgeschäften im Ausland zum Nachweis der Geschäftsfähigkeit,
   
bei Adoptionen ausländischer Kinder zur Bestätigung der 'geistigen Gesundheit und Motivationslage' der Adoptierenden,
   
hinsichtlich der persönlichen Eignung nach dem Waffengesetz (WaffG),
   
zu familienrechtlichen Fragestellungen (Sorgerecht / Kindeswohl),
   
bei angestrebten Namensänderungen usw.

Diplom-Psychologen fertigen entsprechende Gutachten an.

Die Erstellung von Gutachten erfolgt - je nach Fragestellung - auf der Grundlage verschiedener Informationsquellen. Dazu können ausführliche Gespräche (Explorationen), die Auswertung vorhandener Dokumente und Unterlagen sowie psychologische Tests gehören. Auch ein Besuch des Gutachters im persönlichen Umfeld kann sinnvoll sein.

Wenn Sie ein Gutachten benötigen, nehmen Sie Kontakt auf und klären Sie, ob die genaue Fragestellung thematisch abgedeckt wird.

Zu waffenrechtlichen Begutachtungsfragen wurde die dazu erforderliche Gutachtersachkunde nachgewiesen.

Bitte beachten Sie: keine Kraftfahrereignungsbegutachtung.